Kündigung, Fristen, Renovierung
Kurz gesagt
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer. Einen Nachmieter müssen Sie nur stellen, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Starre Renovierungsklauseln mit festen Fristen sind vielfach unwirksam, prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie streichen.
Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein, eine E-Mail genügt nicht. Sie muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf, etwa per Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen.
Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben. Das wird bei Trennungen regelmäßig übersehen und führt dazu, dass die Kündigung unwirksam ist.
Rückgabezustand
Geschuldet ist in den meisten Verträgen besenrein. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten. Umstritten sind meist Dübellöcher, farbige Wände und Bodenschäden. Farbige Anstriche müssen Sie in aller Regel in einen neutralen Ton zurückführen, Dübellöcher sachgerecht schließen.
Passend dazu
- Umzug planen: Zeitplan von acht Wochen vorher an
- Wohnungsübergabe: Protokoll, Kaution, Mängel
- Renovierung: Streichen und Ausbessern
Häufige Rückfragen
Komme ich früher aus dem Vertrag?
Nur mit Zustimmung des Vermieters oder wenn eine Nachmieterklausel vereinbart wurde. Ein Anspruch darauf besteht sonst nicht, auch wenn Sie drei Interessenten präsentieren.
Wer zahlt bei Schäden durch den Umzug?
Schäden am Treppenhaus, die beim Umzug entstehen, gehen zulasten des Verursachers. Bei einem beauftragten Unternehmen ist das der Betrieb, deshalb sollten Sie solche Schäden am selben Tag melden.
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