Die Wohnungsübergabe
Kurz gesagt
Führen Sie die Übergabe nie ohne Protokoll durch. Darin gehören Zählerstände, der Zustand jedes Raums, festgestellte Mängel und die Zahl der übergebenen Schlüssel. Ihre Kaution muss der Vermieter zurückzahlen, sobald keine Ansprüche mehr offen sind, für die Nebenkostenabrechnung darf er einen Teil länger einbehalten.
Was ins Protokoll gehört
Vollständig ausgefüllt schützt es beide Seiten:
- Datum, Uhrzeit und alle anwesenden Personen
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, am besten zusätzlich fotografiert
- Zustand jedes Raums, einschließlich Böden, Wänden und Fenstern
- Festgestellte Mängel mit Angabe, wer sie zu vertreten hat
- Zahl und Art aller übergebenen Schlüssel
- Unterschriften beider Seiten
Wenn der Vermieter Mängel geltend macht
Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten, dafür darf nichts einbehalten werden. Strittig wird es bei Dübellöchern, Kratzern im Parkett und Verfärbungen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck zu Zusagen drängen: Sie dürfen im Protokoll vermerken, dass Sie einem Punkt widersprechen. Fotografieren Sie im Zweifel jeden Raum, bevor Sie den Schlüssel übergeben.
Passend dazu
- Kündigung und Mietrecht: Fristen und Renovierungsklauseln
- Endreinigung: Besenrein bis übergabefertig
- Renovierung: Streichen und Ausbessern
Häufige Rückfragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Für offene Ansprüche bis zur Klärung, für die Nebenkostenabrechnung darf ein angemessener Teil bis zu deren Vorlage einbehalten werden. Der Rest ist zeitnah nach der Übergabe fällig.
Muss ich streichen?
Nur wenn eine wirksame Klausel das verlangt. Starre Fristenpläne sind vielfach unwirksam, und unrenoviert übernommene Wohnungen müssen häufig nicht renoviert zurückgegeben werden.
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