Umzüge, Transporte und Lagerung in ganz Berlin
Umzugsunternehmen Berlin · privat und gewerblich

Umzugskosten absetzen

Kurz gesagt

Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten in voller Höhe Werbungskosten. Bei einem privaten Umzug lässt sich der Lohnanteil als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen, mit 20 Prozent Steuerermäßigung auf maximal 20.000 Euro. Beides setzt eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und eine Überweisung voraus, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Wann ein Umzug beruflich veranlasst ist

Anerkannt wird unter anderem ein Arbeitsplatzwechsel, eine Versetzung, der erstmalige Antritt einer Stelle und eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs. Als Faustregel gilt eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich für Hin- und Rückweg. Dann sind neben den Speditionskosten auch Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren absetzbar.

Was Sie aufbewahren sollten

Sammeln Sie von Anfang an, dann fehlt später nichts:

  • Rechnung des Umzugsunternehmens mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn
  • Kontoauszug, der die Überweisung belegt
  • Mietverträge alt und neu, für den Nachweis der Wegverkürzung
  • Belege für Kartons, Halteverbotszone und Renovierung

Passend dazu

Häufige Rückfragen

Weist Ihre Rechnung den Arbeitslohn aus?

Ja, auf Wunsch getrennt nach Arbeitslohn und Material. Sagen Sie es bei der Beauftragung, dann stellen wir sie gleich passend aus.

Geht das auch bei einem privaten Umzug?

Ja, über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Abziehbar sind 20 Prozent des Lohnanteils, das reduziert die Steuer direkt, nicht nur das zu versteuernde Einkommen.

Lieber eine konkrete Zahl?

Allgemeine Werte helfen beim Planen, entscheiden können Sie nur mit einem Angebot für Ihre Wohnung. Die Besichtigung dafür kostet nichts.