Umzüge, Transporte und Lagerung in ganz Berlin
Umzugsunternehmen Berlin · privat und gewerblich

Was nach dem Umzug umzumelden ist

Kurz gesagt

Pflicht sind Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen und gegebenenfalls die Kfz-Zulassung. Alles Weitere hat keine gesetzliche Frist, sollte aber zügig erledigt werden: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Rundfunkbeitrag, Verträge und Abonnements.

Mit Frist

Diese beiden Punkte sind verpflichtend:

  • Bürgeramt: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Kfz-Zulassung: bei Wechsel des Zulassungsbezirks, zeitnah nach dem Umzug

Ohne Frist, aber wichtig

Diese Stellen sollten Ihre neue Adresse zügig bekommen:

  • Bank, Sparkasse und Kreditkartenanbieter
  • Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung
  • Krankenkasse und private Versicherungen
  • Rundfunkbeitrag, sonst laufen zwei Beitragskonten
  • Strom, Gas, Wasser, Internet und Mobilfunk
  • Schule, Kita, Vereine und Abonnements
  • Finanzamt, spätestens mit der nächsten Steuererklärung

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Häufige Rückfragen

Reicht der Nachsendeauftrag?

Als Übergangslösung ja, er läuft aber aus. Nutzen Sie die Zeit, um jede Absenderadresse einzeln umzustellen, dann geht später nichts verloren.

Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?

Ummelden, sonst kann ein zweites Beitragskonto entstehen. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits zahlt, melden Sie Ihr eigenes Konto ab.

Lieber eine konkrete Zahl?

Allgemeine Werte helfen beim Planen, entscheiden können Sie nur mit einem Angebot für Ihre Wohnung. Die Besichtigung dafür kostet nichts.